12.02.15

Leben mit dem Fremdenrecht


Ein Gastbeitrag von Ehe ohne Grenzen für den Blog umstandslos.

Sich als Österreicher_in in eine_n Drittstaatsangehörigen zu verlieben, stellt man/frau vor Herausforderungen, die sich in den kühnsten (Alb)Träumen niemand vorstellen kann. Nein, das soll keineswegs ein Appell sein, dies nicht zu tun, sich vom Aufenthaltsstatus des anderen von irgendetwas abhalten zu lassen. Vielmehr geht es an dieser Stelle darum, die alltäglichen Sorgen zu beleuchten, die eins als binationales Paar hat, vor allem mit Kindern.

Sind die ersten Schritte getan, nämlich überhaupt erst einmal zu heiraten und für den_die ausländische_n Ehepartner_in einen Aufenthaltstitel zu erkämpfen, ist schon viel geschafft: es ist geschafft, die notwendigen Papiere zu besorgen, und zwar in Österreich und im jeweiligen Herkunftsland des Partners/der Partnerin, diese übersetzen und beglaubigen zu lassen und zu entscheiden, in welchem Land geheiratet wird – falls überhaupt eine Entscheidungsmöglichkeit gegeben ist. Es wurde JA gesagt, gefeiert (hoffentlich) und sich nach kurzer Freude erneut aufgerafft, um den nächsten Behördengipfel zu erklimmen: den „Aufenthaltstitel Familienangehörige_r“ für seine_n Angetraute_n zu beantragen. Dafür hat der/die österreichische Ehepartner_in das erforderliche Einkommen von rund 1.308 Euro netto alleine aufgebracht, genügend Wohnraum nachgewiesen, beide haben bewiesen, dass keine Vorstrafen und keine Schulden vorhanden sind. Der/die nichtösterreichische Partner_in hat es geschafft, ein A1-Deutschprüfungszeugnis zu bekommen – oft vom jeweiligen Herkunftsland aus, in dem es wahrscheinlich gar kein zertifiziertes Prüfungsinstitut gibt. Außerdem haben es die Mitarbeiter_innen der österreichischen Behörden nicht geschafft, das Paar zu entmutigen und der Papierstoß von gefühlten 500 A4-Seiten ist abgegeben – nachdem das Formular ausgefüllt wurde und man/frau es geschafft hat, von den vielen angegebenen Aufenthaltstiteln den richtigen anzukreuzen.

Ist das alles erledigt, kann aufgeatmet und versucht werden, den Alltag aufzunehmen. Spätestens nach einem Jahr wird das Paar jedoch wieder an seine Pflichten erinnert: der Aufenthaltstitel läuft ab und muss erneut beantragt werden. Im besten Fall hat der/die ausländische Partner_in in der Zwischenzeit Arbeit gefunden, denn zu zweit ist das geforderte Mindesteinkommen leichter aufzubringen. Kommen nun Kinder dazu, erhöht sich die vom Staate Österreich geforderte Summe um 134,95 Euro pro Monat und Kind.

Damit ist es jedoch nicht getan, innerhalb von zwei Jahren muss der ausländische Elternteil nun einen Deutschtest auf A2-Niveau bestehen, um den Aufenthaltstitel verlängert zu bekommen. Gelingt das, wird ein Visum für drei Jahre ausgehändigt. Soll daraus ein unbefristetes Visum werden, muss eine Deutschprüfung auf B1-Niveau nachgewiesen werden. Soll es die Staatsbürgerschaft sein, müssen zusätzlich drei Jahre hindurch beide Ehepartner_innen immer ausreichend verdient haben, es darf keine Vorstrafen (Schnellfahren zählt auch) geben und ein Staatsbürgerschaftstest ist zu bestehen. Das alles aber erst – so einfach ist das ja nicht – nach mindestens 6 Jahren legalen Aufenthalts in Österreich und fünf Jahren aufrechter Ehe, in den meisten Fällen fremdenpolizeilich überprüft: also die Ehe, ob sie wohl keine Aufenthaltsehe ist (mittels Inspektion der Zahnbürsten, Bettwäsche, schmutzigen Unterhosen und intimer Befragung sowie Nachforschung bei den Nachbar_innen).
Im Klartext bedeutet das: ständige Angst vor Arbeitslosigkeit, den Zwang, JEDEN Job anzunehmen bzw. zu behalten, Angst vor Krankheit, da diese zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen kann, großen Leistungsdruck, da das Nicht-Bestehen der Deutschprüfung zum Verlust des Aufenthaltstitels führen kann. Und nein, hat das Paar Kinder, hilft das gar nichts. Dadurch wird das Recht auf Aufenthalt in Österreich nicht gewährleistet, selbst wenn die Kinder österreichische Staatsbürger_innen sind. Das heißt nein, in Österreich haben Kinder nicht das Recht auf beide Elternteile.

Das heißt ja, die Fremdengesetze leisten ganze Arbeit. Sie erfüllen ihren Zweck. Leute mit keiner oder geringer Schulbildung, ohne Arbeit, Menschen mit Behinderung, Menschen, die krank sind und nicht arbeiten können, Studierende, Menschen mit (zu) vielen Kindern und (zu) wenig Einkommen wird durch diese Gesetze das Recht verwehrt, mit dem Vater/der Mutter ihrer Kinder in Österreich leben zu können.

Doch verwunderlicherweise gibt es trotzdem noch viele Menschen, die es schaffen, diese Auflagen zu erfüllen und hier in Österreich mit ihren Familien zu leben. Vielleicht sind eines Tages alle Familienmitglieder österreichische Staatsbürger_innen, fast schon ein aufgezwungenes Ziel. Sie müssen dann nur noch mit Dingen wie Alltagsrassismus kämpfen. Verglichen mit den Jahren, als das Damoklesschwert der Zwangstrennung der Familie über ihnen hing, erscheint das dann fast wie ein Klacks. Bis es wieder passiert, dass das eigene Kind beschimpft wird, dann wird der Klacks zur Sonnenfinsternis.

18.12.14

Wie steht's um die Staatsbürger_innenschaftspolitik in Österreich?


Dass Gesetze bei so genannten "Menschen mit Migrationshintergrund" nicht immer eingehalten oder anders ausgelegt werden, ist für uns Beraterinnen der Initiative Ehe ohne Grenzen leider keine Neuigkeit mehr. Doch manchmal läuft der Staat Österreich zu Höchstformen auf:
 
Caroline wurde in den 90er Jahren gemeinsam mit ihren Eltern in Österreich eingebürgert, lebt seither auch hier und hat einen österreichischen Partner. Anfang des Jahres 2014 wurde ihr gemeinsames Kind in Kärnten geboren. Es sollte klar sein, dass auch dieses Kind die österreichische Staatsbürgerschaft ohne Probleme und automatisch erhält, zudem es auch seit August 2013 ein neues Gesetz gibt, dass dem österreichischen Vater eines unehelichen Kindes die Möglichkeit gibt, seine Staatsbürgerschaft auf das Kind zu übertragen, wenn er innerhalb von acht Wochen entweder die Vaterschaft anerkennt oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Doch Caroline und ihr Partner wurden eines Besseren belehrt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft wollte tatsächlich die Staatsbürgerschaftsnachweise ihrer Eltern, also von den Großeltern des Kindes, um das Kind als österreichische_n Staatsbürger_in zu akzeptieren.

Das Thema „Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft“ ist derzeit ohnehin ein Brennpunkt im österreichischen Parlament. Seit Oktober wird dazu ein Antrag der Grünen bezüglich Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder von Nicht-Österreicher_innen diskutiert. Es gab bereits ein Staatsbürgerschafts-Hearing im Innenausschuss, bei dem Expert_innen zu Wort kamen und sich für eine Modernisierung dieser Gesetze aussprachen. "Das sind Kinder ohne Migrationserfahrung, die in Österreich zu Hause sind und das Heimatland ihrer Eltern meist nur vom Urlaub her kennen", betonte die Leiterin des Wiener Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen Dunja Bogdanovic-Govedarica. Konkret fordern die Grünen, dass hierzulande geborene Kinder von Drittstaatsangehörigen automatisch Österreicher_innen sind, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren niedergelassen ist. Im Vorjahr gab es bereits die Bürger_inneninitiative „Alle Kinder sind unsere Kinder!“, die eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes forderte.

In Deutschland einigte sich die Regierung im März dieses Jahres, dass dort geborene Kinder nicht-deutscher Eltern in Zukunft auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen.

Ebenso im Oktober fand im Haus der Europäischen Union in Wien die Diversity Media Week 2014 von MMedia statt. Am zweiten Tag wurde eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder ausländischer Eltern“ durchgeführt. Am Podium waren u.a. Gerd Valchars, Politikwissenschafter an der Uni Wien und Alev Korun, Nationalratsabgeordnete der Grünen. Gleich als Einführung wurde die Situation in Österreich im internationalen Vergleich offen dargelegt und es wurde deutlich, dass die Gesetze in Österreich hierbei als besonders restriktiv gelten.

Immer wieder wird versucht mittels verschiedener Indizes die Staatsbürgerschaftspolitiken von Staaten zu vergleichen. Laut eines Befundes des Migrant Integration Policy Index (Mipex) im Jahr 2011 erreichte Österreich hier lediglich 22 von 100 möglichen Punkten, wobei 0 Punkte sehr restriktiv bedeutet. Von 31 untersuchten Staaten bewegt sich Österreich also an viertletzter Stelle.

Im Klartext: Mit Kriterien wie einem zehnjährigen ununterbrochenen Aufenthalt, Unbescholtenheit (selbst mehrmalige Verwaltungsstrafen zählen hier mit), Selbsterhaltungsfähigkeit (rund 1.000 Euro im Monat) und gute Deutschkenntnisse schneidet Österreich im EU-Vergleich nicht gut ab. Als EU-Schnitt gelten 44 Punkte, Deutschland erreicht beispielsweise 59 Punkte. Je nach Bundesland fallen für das Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich noch Gebühren zwischen 1.220 und 2.500 Euro an, unleistbar für viele.

Das geltende „ius sanguinis“[1] wird besonders bei in Österreich geborenen Kindern von Nicht-österreicher_innen zur Absurdität: Laut Valchars werden in Österreich täglich 38 Kinder geboren, denen die österreichische Staatsbürgerschaft fehlt. Langfristig gesehen wird das zum Problem: bei Schulreisen, Auslandsaufenthalten zu Ausbildungszwecken, einer Lehrstellen- oder Jobsuche zum Beispiel. Und natürlich demokratiepolitisch gesehen, da diese Kinder später einmal nicht wahlberechtigt sind.

Ehe ohne Grenzen beobachtet die derzeitige Diskussion rund um Doppelstaatsbürgerschaften und ist grundsätzlich für eine Erleichterung, besonders was Kinder binationaler Paare betrifft. Bei der momentanen Regelung kann es zu Ungerechtigkeiten kommen, denn durch den Verzicht auf die nicht-österreichische Staatsbürgerschaft kann im jeweils anderen Land u.U. jeglicher Besitz oder das Erbrecht verloren gehen. Österreich hat sich durch die Unterzeichnung eines Europarats-Übereinkommens in den 60er-Jahren zu einer Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften verpflichtet, der Trend in Europa geht derzeit dennoch in eine andere Richtung. Neben Österreich ist dieses Übereinkommen nur noch in Norwegen und den Niederlanden aufrecht.

Ehe ohne Grenzen befürwortet ebenso die Forderungen der Grünen, das Geburtslandprinzip im Staatsbürgerschaftsgesetz zu verankern und Doppelstaatsbürgerschaften zu ermöglichen, sowie Einbürgerungshürden für Kinder aus binationalen Ehen abzuschaffen. Kinder sollen automatisch als Österreicher_innen zur Welt kommen, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens einem Jahr einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.

Es ist unklar, wie viele Menschen in Österreich eine Doppelstaatsbürgerschaft haben. Bei der Volkszählung 2011 waren es laut Statistik Austria 55.066 Personen.




Derzeitige Gesetzeslage zur Doppelstaatsbürgerschaft bei Kindern

Wenn verheiratete Eltern unterschiedliche Nationalitäten (österreichische und eine andere) haben und im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das Abstammungsprinzip (wie in Österreich) gilt, ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt.
Uneheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft nach der Mutter. Sie erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird. Allerdings kann sich aufgrund des Geburtsortes des Kindes eine Doppelstaatsbürgerschaft ergeben.
Seit 1. August 2013 gilt folgende Regelung: Ist nur der Vater eines unehelichen Kindes österreichischer Staatsbürger, die Mutter aber Staatsangehörige eines anderen Staates, erwirbt das Kind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn der uneheliche österreichische Vater innerhalb von acht Wochen entweder die Vaterschaft anerkannt hat oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Für jene Fälle, in denen erst nach diesem Zeitpunkt das Anerkenntnis vorgenommen wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt, können die Kinder die Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen durch Verleihung erwerben.

(Quelle: help.gv.at)


[1]    Ius sanguinis bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger_in dieses Staates sind. Es wird daher auch Abstammungsprinzip genannt (Wikipedia).

01.12.14

„Wo ham‘S denn das Kind her?“


Die Ampel ist rot, Magdalena steht mit ihrer dreijährigen Tochter Mariama am Gehsteig und wartet auf das grüne Licht, als ein Mann beim Vorbeifahren das Autofenster hinunterkurbelt und schreit: „A wo ham‘S denn das Kind her?“ Magdalena ist wie vor den Kopf gestoßen, wie üblich, und das Hirn arbeitet zu langsam, um schnell etwas hinterherzuschreien, außerdem ist das Auto längst weg.
 
Langsam steigt der Ärger in ihr auf und wird immer stärker, ihre Tochter hat zum Glück überhaupt nichts mitbekommen, sie ist mit ihrem Luftballon beschäftigt, den sie gerade geschenkt bekommen hat.
Leider ist es nicht das erste Mal, dass Magdalena mit solchen Äußerungen konfrontiert wird, und es wird sicher auch nicht das letzte Mal gewesen sein. Magdalena ist 29, kommt aus Kärnten und lebt dort mit ihrem Mann Sam, 30, den sie während ihres Auslandsstudiums in Kenia kennengelernt hat. Die Entscheidung, mit ihrer Familie in Österreich zu leben, hinterfragen die beiden immer wieder, und in solchen Momenten wissen sie, warum. Wobei es noch Schlimmeres gibt, wie zum Beispiel Kommentare im Einkaufszentrum, in dem sie eine Frau hasserfüllt anrempelt und mit einer N-Beschimpfung konfrontiert. Dagegen scheint es fast harmloser zu sein, wenn Magdalena in einem Fortbildungskurs von ihren Kolleg_innen gefragt wird, ob ihr Kind denn ein „Mischling“ sei, nachdem ihr Mann aus Kenia kommt.

Neben allen anderen Herausforderungen, mit denen Magdalenas binationale Familie konfrontiert ist - sei es die Angst vor der Arbeitslosigkeit, die Pflicht zur Erfüllung des Einkommensnachweises, die Pflicht zur Ablegung des Deutschtests auf B1 Niveau - wenn Sam eine Niederlassungsbewilligung bekommen will, die länger als drei  Jahre gültig ist – sind das die Momente, in denen ihr klar wird, dass sie durch ihre Heirat mit einem sogenannten Drittstaatsangehörigen offenbar aus einer Gruppe ausgestoßen wurde, zu der sie vorher unhinterfragt gehört hat: jener der Mehrheitsösterreicher_innen, die im Glauben lebt, die Welt sei so in Ordnung, wie sie einem in der Schule beigebracht wurde: Österreich ist ein demokratischer Staat, der gerecht ist und zumindest „uns“ alle gleich behandelt.

Das stimmt, unter folgenden Voraussetzungen: Werde geboren als weiße/r Österreicher_in, halte dich an alle Gesetze und vor allem, heirate ja keine/n Ausländer_in!

Die Welt dreht sich zum Glück weiter, und auch in Österreich entwickelt sich langsam das Bewusstsein, dass das Aussehen nicht Maß aller Dinge sein kann. So ist das Gleichbehandlungsgebot in Österreich gesetzlich verankert, das besagt, dass grundsätzlich niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt werden darf. Um dieses zu exekutieren gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die man sich im Falle einer Diskriminierung wenden kann.

Das hat Magdalena schon getan, nämlich als ihr und ihrem Mann eine Wohnung mit der Begründung verweigert wurde, ihr Mann sei ja Ausländer und sollte der „abhauen“, dann wäre ihr die Wohnung vielleicht zu teuer. Magdalena gewann das Verfahren und ihnen wurde ein Schadenersatz in der Höhe von 1000 Euro zugesprochen – ein kleiner Erfolg im Kampf gegen das rigide Kastldenken so mancher Mitbürger_innen.


Familie ohne Grenzen fordert, dass das Recht auf Gleichbehandlung, wie es auch in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, bedingungslos eingehalten wird: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten!

Von der österreichische Bevölkerung fordert Familien ohne Grenzen Folgendes: Sagen Sie einem Kind, das Sie nicht kennen, nur das, was Sie sich dem österreichischen Bundespräsidenten aus Anlass einer zufälligen Begegnung zu sagen trauen würden!


20.11.14

Ohne gültige Aufenthaltskarte – kein Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe gestrichen...?


Wie „Arbeitsüberlastung“ der MA35 und „Sorge“ der Gebietskrankenkasse bzw. des Finanzamts um Österreichisches Steuergeld binationale Familien diskriminiert und in Große Not stürzen kann. Hier eine exemplarische Geschichte:

Victoria F. stammt aus einem afrikanischen Land und ist mit einem Österreicher verheiratet. Sie haben drei Kinder – damals acht und fünf Jahre alt, das jüngste zwei Monate. Alle drei Kinder sind österreichische Staatsbürger_innen.

Anfang Februar eines Jahres* stellte Frau F. einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels „Familienangehörige“ bei der zuständigen MA35 – dafür erhielt sie eine Einreichbestätigung. Gleichzeitig stellte sie auch einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bei der Gebietskrankenkasse und einen auf Familienbeihilfe beim Finanzamt.

Die Krankenkasse sowie das Finanzamt lehnten den jeweiligen Antrag ab mit der Begründung, dass sie zur Zeit keine gültige Aufenthaltskarte besitze und die Einreichbestätigung der MA35 nicht genüge. Außerdem stellte das Finanzamt die Auszahlung der Familienbeihilfe für die beiden älteren Kinder ein.

Frau F. war vor der Geburt ihres dritten Kindes einige Jahre berufstätig, zahlte somit Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Wegfall ihres Beitrags zum Familieneinkommen und der gesamten Familienbeihilfe stürzte die Familie in große Not. Das älteste Kind musste vom Hort abgemeldet werden, da ohne gültige Aufenthaltskarte auch keine ermäßigte Hortgebühr beantragt werden konnte. Herr F. musste „Wiener Wohnen“ um Stundung der Miete bitten, da sein Gehalt allein gerade für die allernotwendigsten Dinge reichte. 

Während dieser Zeit starben der Vater und ein Bruder von Herrn F. Was - außer der Trauer um den Verlust geliebter Menschen - nochmals eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutete: für Begräbnis- und Reisekosten musste er sich EUR 3000,- von Freund_innen ausleihen.

Auf mehrmaliges persönliches Nachfragen bei der MA35 wurde Frau F. erklärt, dass sie sich wegen Arbeitsüberlastung der MA35 auf eine längere Wartezeit einstellen müsste. Als Frau F. erfuhr, dass die MA35 sechs Monate Zeit für die Bearbeitung habe, wandte sie sich im Mai verzweifelt an die Volksanwaltschaft, von der sie folgende Antwort erhielt:

Zitat aus dem Brief der Volksanwaltschaft:
„Der Volksanwaltschaft ist diese Problematik aus mehreren anderen Beschwerdefällen bekannt.
Diese Vorgangsweise entspricht nach Ansicht der Volksanwaltschaft nicht der geltenden Rechtslage: Anspruch auf Familienbeihilfe für nicht-österreichische Staatsbürger_innen besteht, wenn sich der antragstellende Elternteil und das Kind nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Dies gilt entsprechend für das Kinderbetreuungsgeld (…) auch wenn die Entscheidung über den Verlängerungsantrag noch aussteht. Sie (nicht-österr. Staatsbürgerin) behalten vorläufig ihren Status. Der abgelaufene Aufenthaltstitel vermittelt also weiterhin alle diesbezüglichen Rechte – so auch den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Die Familienleistungen sind daher laufend weiter zu gewähren.

Die Volksanwaltschaft hat daher (...) eine Missstandsfeststellung beschlossen. Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) wurde darin die Empfehlung erteilt, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld … auch während der Dauer des fremdenrechtlichen Verlängerungsverfahrens zu gewähren. Das BMWFJ entsprach dieser Empfehlung leider dennoch nicht. Es könne nicht auf das Formalerfordernis einer aktuellen NAG-Karte verzichtet werden.Damit sollen unnötige Rückforderungen vermieden und ein ökonomischer und effizienter Vollzug sichergestellt werden.“
Mitte Juli, also etwa fünf Monate nach Antragstellung erhielt Frau F. endlich ihre Aufenthaltskarte. Kindergeld und Familienbeihilfe wurden rückwirkend ausbezahlt. Der Großteil davon musste aber sofort zum Begleichen der angefallenen Schulden wieder ausgegeben werden.

Die Kinder der Familie F. haben weitgehend unbeschadet diese Notsituation überstanden. Jedoch, wie es fühlt sich für ein achtjähriges Kind an, wenn es nicht mehr seine Freund_innen im Hort sehen kann und keine deutschsprachige Hilfe für seine Hausübungen hat? Wenn nur das billigste Essen auf den Tisch kommt, jede Anschaffung ein riesiges Problem wird und die Eltern wie lästige Bittsteller_innen behandelt werden?

EOG fordert daher: Auch wenn die Entscheidung über den Aufenthaltstitel eines Elternteils aussteht, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe stehen allen Kindern zu!

Schluss mit dieser verantwortungslosen Praxis!

__________
*  Die Daten wurden von uns anonymisiert. Jahreszahl und Familienname sind EOG bekannt.

22.10.14

Recht der Kinder auf beide Elternteile? Nicht in binationalen Familien!

MITREDEN IM PARLAMENT am 10. NOVEMBER 2014
 :: mit PolitikerInnen auf Augenhöhe ::

Anlässlich 25 Jahre UNO-Kinderrechts-Konvention findet am 10. November 2014 eine Enquete zu Kinderrechten in Österreich statt:
Die Kinderrechts-Enquete bietet eine tolle Gelegenheit, auf die Verletzung grundlegender Kinderrechte durch das Fremdenrecht aufmerksam zu machen!
Ehe ohne Grenzen ruft daher betroffene Familien, Kinder und Jugendliche auf, diese Möglichkeit, die Verletzung ihrer Rechte direkt im österreichischen Parlament zu thematisieren, zu nutzen:

Das „Netzwerk Kinderrechte Österreich“ sucht jugendliche TeilnehmerInnen  aus ganz Österreich!
Anmeldeschluss ist schon der kommende Montag, 27. Oktober 2014

Weitere Infos unter: www.kinderhabenrechte.at

Bitte informiert uns auch unter office@ehe-ohne-grenzen.at falls Ihr teilnehmen möchtet. Bei Bedarf stehen wir gerne mit unserer Erfahrung und unserem Fremdenrechts-Know-how zur Verfügung. Alle Kosten inklusive Anreise und Übernachtung werden vom Parlament getragen.

19.06.13

Jetzt sitzt der Staat im Uterus


(0:49 min)

Wenn die Fremdenpolizei einmal ins Fragen kommt und aussortiert in Schein oder Nicht-Schein, kriecht sie schon mal die, nein, den Eileiter hinauf ...

12.06.13

Salzburger Oligarchenpreise


(1:50 min)

Ein Quiz: 3950,- € ist der stattliche Salzburger Preis für ...

1) eine griechische Mittelmeerkreuzfahrt
2) einen deutschen Gebrauchtwagen
3) die österreichische Staatsbürgerschaft