08.05.10

Glücklich ist, wer nicht vergisst....

Frau J. und Herr J. haben vor 17 Jahren geheiratet. Seit zehn Jahren sind sie geschieden. Die Ehe hielt länger als es die Statistik vorausgesagt hätte. Beide Ex-Eheleute sind inzwischen anderwärtig in Beziehungen, haben ihr Leben weitergelebt. Herr J. wurde im Laufe der vergangenen 17 Jahre Österreicher.
Jetzt bekommen beide ein Schreiben der MA35/ Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, es soll ein Staatsbürgerschaftsenthebungsverfahren eingeleitet werden - Verdacht: "Scheinehe".
Sie werden beide ausführlich befragt, und sollen sich an Details ihres Lebens vor 17 Jahren erinnern.
- Wo haben Sie sich zum ersten Mal gesehen?
- Wo haben Sie sich zum zweiten Mal getroffen?
- Was haben Sie bei der Hochzeitsfeier gegessen?
- Was haben Sie sich zum ersten gemeinsamen Geburtstag geschenkt?
- ..........

Sollten die beiden mit schlechtem Erinnerungsvermögen ausgestattet sein, könnte es sein, dass Herrn J. die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird, dann ist er staatenlos.

Wir gehen davon aus, dass das Verfahren im Sand verlaufen wird und betrachten dieses Vorgehen als das, was es ist - nicht als Schikane.