18.02.11

19.01.11

..."Es besteht auch die Gefahr das durch den weiteren Aufenthalt das wirtschaftliche Wohl des Staates erheblich gefährdet wird!"

Ehe ohne Grenzen dokumentiert und veröffentlicht eine Beratungsanfrage von Frau D.



Ich bin Österreicherin und mein Mann Amerikaner unsre Kinder 6 Jahre und 3 Jahre sind Doppelstaatsbürger!
Wir sind seit fast 7 Jahren verheiratet und seit 2 Jahren wieder in Österreich!

Als wir vor kurzem den Aufenthaltstitel meines Mannes verlängern wollten wurden wir von der Fremdenpolizei benachrichtigt, dass unser Familieneinkommen um genau 413 Euro zu wenig ist.
Der Brief besagt: "Da wir nicht das geforderte Familieneinkommen erreichen besteht die Gefahr, dass der weitere Aufenthalt meines Mannes in diesem Land zu einer finanziellen Belastung einer öffentlichen Gebietskörperschaft führen wird."
"Es besteht auch die Gefahr das durch den weiteren Aufenthalt das wirtschaftliche Wohl des Staates erheblich gefährdet wird!"

Dies sind die Gründe für die beabsichtigte Ausweisung meines Mannes.
In der Lage in der wir uns jetzt und auch schon in den letzten 2 Jahren befinden, benötige und fordere ich keinerlei Unterstützung vom Staat. Ich komme mit meinem Einkommen ohne Hilfe vom Staat aus! Doch scheinen diese Aspekte nicht von Wichtigkeit zu sein, im Gegensatz ist es wichtig das Einkommen einer lächerlichen Formel anzupassen und das Leben eigener Landsleute mal so nebenbei auf die Waagschale zu legen!!
Aber eines kann ich mit Sicherheit sagen, wird mein Mann ausgewiesen sehe ich keine Möglichkeit mehr meinem Beruf nachzugehen, ich stehe mit meinen Kindern alleine da und glaube dann nicht mehr behaupten zu können ohne finanzielle Unterstützung meines Staates aus zu kommen!
Abgesehen davon werden mir und meinen Kindern unsere Rechte als Österreicherin erheblich entzogen!! Tja, was kann man tun?? Ich habe keinen blassen Schimmer wie genau diese Situation zu bewältigen, aber ich bin in der Hoffnung von Euch gute und brauchbare Tipps zu bekommen. Mit freundlichen Grüssen, T. D.!!

(Veröffentlichung mit Zustimmunng von Frau D.)