25.04.12

 

"Migrationsgefahr"


(1:56 min)

Die schwangere Ehefrau eines Österreichers darf nicht nach Österreich einreisen. Begründung: Migrationsgefahr (!). Familienzusammenführung ist nur über den Umweg der Familientrennung zu haben ...

18.04.12

Überraschender Schulterschluss für Kinderrechte im Fremdenrecht? 

Menschenrechtsorganisationen fragen sich in einem Offenen Brief an Justizministerin Karl, ob sie in ihr eine neue Verbündete gefunden haben, die mit dazu beiträgt, dass Fälle, wie sie im Falter 15/12 unter dem Titel „Ehe mit Grenzen“ geschildert wurden, nicht mehr vorkommen:.

Sehr geehrte Frau Ministerin Karl,

mit großem Interesse haben wir in Medienberichten vom 11. April Ihre Aussage gelesen, dass für Sie „das Recht auf beide Elternteile ein Menschenrecht des Kindes“ sei. Dazu sind uns sogleich ein paar Fragen durch den Kopf geschossen: Bedeutet das, dass Sie sich in Zukunft dafür einsetzen werden, dass es nicht mehr zu Ausweisungen und Abschiebungen kommt, bei denen Familien auseinander gerissen werden und Kinder einen Elternteil verlieren? Bedeutet das, dass Sie sich dafür stark machen werden, dass beispielsweise der aus Montenegro stammende Mirko P. bei seiner im siebenten Monat schwangeren Frau Julia M. in Österreich bleiben darf (der „Falter“ berichtet in seiner dieswöchigen Ausgabe über den Fall), sodass die beiden nicht aus Österreich ausreisen müssen, um zusammen zu bleiben und ihr in Kürze erwartetes Kind gemeinsam aufwachsen zu sehen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gesetzeslage so abgeändert wird, dass binationale Paare, bei denen ein Partner die österreichische Staatsbürgerschaft hat und der andere Partner von außerhalb der EU kommt, nicht mehr von Behörden schikaniert und durch das Erfordernis eines Einkommensnachweises vor unmögliche Aufgaben gestellt werden? 

Sie kennen die sicher die Ausmaße der Einkommenshürde, die in Österreich dem „Menschenrecht des Kindes“ nur allzu oft im Weg steht: Minimum 1222 Euro verfügbares Einkommen muss eine Familie nachweisen, wenn sie gemeinsam in Österreich leben will. Diese Summe, an der ein Fünftel der erwachsenen österreichischen Bevölkerung (sprich: deutlich mehr als 1 Million Menschen) scheitern würde, erhöht sich noch mit jedem Kind, das es zu versorgen gilt, und sie erhöht sich weiter durch einen Teil der Miete, die es zu bezahlen gilt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das „Recht auf beide Elternteile“ nicht mehr nur ein Recht der Einkommensstarken ist?

Das Innenministerium will sich zu „Einzelfällen“, wie etwa jenem von Mirko P. und seiner Frau Julia M. nicht äußern. Werden Sie das in Zukunft tun? Werden Sie sich mit Ihrer Kollegin Mikl-Leitner zusammensetzen, um Menschrechte zu sichern? Fangen Sie schon morgen damit an?

Für weiterführende Gespräche und für Auskunft über eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen das derzeit gültige Fremdenrecht Familien zerreißt, stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen,

Angela Magenheimer (Obfrau von Ehe ohne Grenzen) und Alexander Pollak (Sprecher von SOS Mitmensch)