01.12.10

Von Ausweisung akut bedroht

Das Ehepaar S. ist nun schon länger verheiratet. Herr S bekam im Herbst 2009 seinen ersten Aufenthaltstitel in Österreich, dieser wurde im Oktober 2010 verlängert.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich Herr S. auch in einem Beschäftigungsverhältnis, welches er aber im Probemonat wieder löste. Der ehemalige Arbeitgeber von Herrn S. fühlte sich allerdings bemüßigt diesen, Umstand der Fremdenpolizei zu melden. Diese lud das Ehepaar nun vor und Herr S. musste unterschreiben, dass er binnen eines Monats neue Arbeit gefunden haben muss, da ansonsten wegen zu geringen Einkommens des Ehepaares (Frau S. absolviert eine Lehre) ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten dringend potentielle Arbeitgeber im Raum Wiener Neustadt und Umgebung (auch Wien) sich bei Ehe ohne Grenzen zu melden. office(at)ehe-ohne-grenzen.at

18.06.10

....vier unüberwindbare gesetzliche Barrieren.


....vier unüberwindbare gesetzliche Barrieren.
eines, der vielen Emails an EOG.
Wertes Team von EOG!
Ich wende mich an sie da ich bis Dato keine Hilfe für mein Problem gefunden habe und ich durch Zufall auf diese Internetseite gestoßen bin.
Mein Name ist Peter W. Ich bin mit einer Drittstaatsbürgerin verheiratet.
Sie ist in der 34 Woche schwanger der Geburtstermin unseres gemeinsamen Kindes ist für Juli errechnet! meine Frau ist 1990 geboren!
Nun, als wir einen Aufenthaltstitel für Sie beantragen wollten wurde dieses von vorhinein abgelehnt da wir vor vier unüberwindbare gesetzlichen Barrieren stehen!
Erstantrag nur im Heimatland, seit 01,01.2010 kein Aufenthaltstitel unter 21 Jahren, inzwischen illegaler Aufenthalt und da ich in der Invaliditätspension bin (Mindestrente) ist der Mindestrichtsatz für zwei Personen nicht gegeben!
Auf Anfrage bei Behörden und Ämtern was getan werden kann gibt es immer die Antwort "Nichts" Sie muss ausreisen und das Land verlassen!
Das sie schwanger ist zählt nicht, dass wir verheiratet sind zählt nicht, das Sie in ihrem Herkunftsland sozusagen auf der Strasse entbinden müsste ohne Ärztliche Versorgung zählt nicht! Da ihr kein Aufenthaltstitel erteilt wird und auch keine Duldung in Betracht kommt kann ich sie laut Auskunft der GKK, obwohl wir verheiratet sind, nicht mitversichern als auch alle anderen Leistungen nicht in Anspruch nehmen mit dem Status Illegal sind wir "kriminalisiert " und es ist unmöglich irgend welche Hilfe zu erhalten !Zu allem Überfluss wird jetzt noch eine Mindeststrafe von 1000 Euro für meine Frau die nächsten Tage ins Haus kommen! Die finanzielle Belastung ist inzwischen, angefangen von allen Arztrechnungen der Mutterkindpass Untersuchungen, Gebühren, Übersetzungen, Anforderungen von Dokumenten usw. ins uferlose gestiegen!
Nun kommt natürlich die Angst von vor Verhaftung Abschiebung hinzu was zu einer mehr als ungesunden Belastung für meine Frau wird und sich sehr negativ auf die Schwangerschaft auswirkt!
Das Angebot der Landesregierung die ich kontaktiert habe lautet, dass meine Frau hier entbinden kann (die Geburtskosten muss ich aber selber zahlen) und bis Ablauf des Mutterschutzes also noch 2 Monate nach der Geburt im Land bleiben kann danach aber ausreisen muss bis sie 21 Jahre alt ist und dann einen Antrag auf Familiensammenführung in Brasilien zu stellen darf!
Ich weiß aber inzwischen dass wenn meine Frau in Ihr Land zurückkehrt sie keine Möglichkeit mehr hat legal nach Österreich zu kommen mittels eines Aufenthaltstitels, da dieses aus Einkommensgründen immer abgelehnt würde! Außerdem finde ich die Trennung von einem Jahr von der Familie als unmenschlich und unzumutbar!
Ich wäre sehr Dankbar wenn sie irgend eine Hilfe zu meinem Problem finden könnten bzw. mitteilen könnten was ich tun kann oder wohin ich mich wenden kann, da ich mir einen Anwalt nicht mehr leisten kann !
Mit Bitte um schnelle Antwort verbleibe ich mit Freundlichen Grüßen
Peter W.
(veröffentlicht mit der Zustimmung von Herrn W.)

08.05.10

Glücklich ist, wer nicht vergisst....

Frau J. und Herr J. haben vor 17 Jahren geheiratet. Seit zehn Jahren sind sie geschieden. Die Ehe hielt länger als es die Statistik vorausgesagt hätte. Beide Ex-Eheleute sind inzwischen anderwärtig in Beziehungen, haben ihr Leben weitergelebt. Herr J. wurde im Laufe der vergangenen 17 Jahre Österreicher.
Jetzt bekommen beide ein Schreiben der MA35/ Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, es soll ein Staatsbürgerschaftsenthebungsverfahren eingeleitet werden - Verdacht: "Scheinehe".
Sie werden beide ausführlich befragt, und sollen sich an Details ihres Lebens vor 17 Jahren erinnern.
- Wo haben Sie sich zum ersten Mal gesehen?
- Wo haben Sie sich zum zweiten Mal getroffen?
- Was haben Sie bei der Hochzeitsfeier gegessen?
- Was haben Sie sich zum ersten gemeinsamen Geburtstag geschenkt?
- ..........

Sollten die beiden mit schlechtem Erinnerungsvermögen ausgestattet sein, könnte es sein, dass Herrn J. die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird, dann ist er staatenlos.

Wir gehen davon aus, dass das Verfahren im Sand verlaufen wird und betrachten dieses Vorgehen als das, was es ist - nicht als Schikane.