19.01.11

..."Es besteht auch die Gefahr das durch den weiteren Aufenthalt das wirtschaftliche Wohl des Staates erheblich gefährdet wird!"

Ehe ohne Grenzen dokumentiert und veröffentlicht eine Beratungsanfrage von Frau D.



Ich bin Österreicherin und mein Mann Amerikaner unsre Kinder 6 Jahre und 3 Jahre sind Doppelstaatsbürger!
Wir sind seit fast 7 Jahren verheiratet und seit 2 Jahren wieder in Österreich!

Als wir vor kurzem den Aufenthaltstitel meines Mannes verlängern wollten wurden wir von der Fremdenpolizei benachrichtigt, dass unser Familieneinkommen um genau 413 Euro zu wenig ist.
Der Brief besagt: "Da wir nicht das geforderte Familieneinkommen erreichen besteht die Gefahr, dass der weitere Aufenthalt meines Mannes in diesem Land zu einer finanziellen Belastung einer öffentlichen Gebietskörperschaft führen wird."
"Es besteht auch die Gefahr das durch den weiteren Aufenthalt das wirtschaftliche Wohl des Staates erheblich gefährdet wird!"

Dies sind die Gründe für die beabsichtigte Ausweisung meines Mannes.
In der Lage in der wir uns jetzt und auch schon in den letzten 2 Jahren befinden, benötige und fordere ich keinerlei Unterstützung vom Staat. Ich komme mit meinem Einkommen ohne Hilfe vom Staat aus! Doch scheinen diese Aspekte nicht von Wichtigkeit zu sein, im Gegensatz ist es wichtig das Einkommen einer lächerlichen Formel anzupassen und das Leben eigener Landsleute mal so nebenbei auf die Waagschale zu legen!!
Aber eines kann ich mit Sicherheit sagen, wird mein Mann ausgewiesen sehe ich keine Möglichkeit mehr meinem Beruf nachzugehen, ich stehe mit meinen Kindern alleine da und glaube dann nicht mehr behaupten zu können ohne finanzielle Unterstützung meines Staates aus zu kommen!
Abgesehen davon werden mir und meinen Kindern unsere Rechte als Österreicherin erheblich entzogen!! Tja, was kann man tun?? Ich habe keinen blassen Schimmer wie genau diese Situation zu bewältigen, aber ich bin in der Hoffnung von Euch gute und brauchbare Tipps zu bekommen. Mit freundlichen Grüssen, T. D.!!

(Veröffentlichung mit Zustimmunng von Frau D.)

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Liebe Frau D.! Sie müssen die Fremdenbehörde auf § 11 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) hinweisen: Ein Aufenthaltstitel kann trotz geringem Einkommen erteilt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK geboten ist. Sie können argumentieren, dass sie eben keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen und ihr Ehemann ohnehin einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (wovon ich einmal ausgehe), sodass auch für die Zukunft hinsichtlich des Einkommens eine gute Prognose besteht. Sie müssen gegenüber der Behörde unbedingt beharrlich bleiben! Lassen Sie sich nicht von den Aussagen der Behörde einschüchtern. Zitieren Sie ausdrücklich § 11 Abs. 3 NAG, wenn Sie mit der Behörde reden! Sollten Sie nicht weiterkommen, lassen Sie von sich hören. Es gäbe vielleicht noch andere Möglichkeiten, wie Ihrem Ehemann ein Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.

Liebe Grüße
Fatma Özdemir

ehe ohne grenzen hat gesagt…

danke für ihre anmerkung! sicherlich es gibt den §11, die sogenannten humaitären gründe, die nachsicht bei nicht erfüllen einer vorraussetzung zur erteilung des aufenthaltstitels. wir weisen auch in unseren beratungen darauf hin, allerdings ist die erteilungsqoute dafür unseren erfahungen nach sehr sehr gering und es hängt immer von wohlwollen und ermessen der beamtInnen ab. leider.
danke auch für den hinweis beharrlich zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen - im lichte des fremdenrechts sind das fast die zwei wichtigsten verhaltensregeln im umgang mit behörden.

liebe grüße

das eog team!