Sich als Österreicher_in in eine_n Drittstaatsangehörigen
zu verlieben, stellt man/frau vor Herausforderungen, die sich in den
kühnsten (Alb)Träumen niemand vorstellen kann. Nein, das soll keineswegs
ein Appell sein, dies nicht zu tun, sich vom Aufenthaltsstatus des
anderen von irgendetwas abhalten zu lassen. Vielmehr geht es an dieser
Stelle darum, die alltäglichen Sorgen zu beleuchten, die eins als
binationales Paar hat, vor allem mit Kindern.
Sind die ersten Schritte getan, nämlich
überhaupt erst einmal zu heiraten und für den_die ausländische_n
Ehepartner_in einen Aufenthaltstitel zu erkämpfen, ist schon viel
geschafft: es ist geschafft, die notwendigen Papiere zu besorgen, und
zwar in Österreich und im jeweiligen Herkunftsland des Partners/der
Partnerin, diese übersetzen und beglaubigen zu lassen und zu
entscheiden, in welchem Land geheiratet wird – falls überhaupt eine
Entscheidungsmöglichkeit gegeben ist. Es wurde JA gesagt, gefeiert
(hoffentlich) und sich nach kurzer Freude erneut aufgerafft, um den
nächsten Behördengipfel zu erklimmen: den „Aufenthaltstitel
Familienangehörige_r“ für seine_n Angetraute_n zu beantragen. Dafür hat
der/die österreichische Ehepartner_in das erforderliche Einkommen von
rund 1.308 Euro netto alleine aufgebracht, genügend Wohnraum
nachgewiesen, beide haben bewiesen, dass keine Vorstrafen und keine
Schulden vorhanden sind. Der/die nichtösterreichische Partner_in hat es
geschafft, ein A1-Deutschprüfungszeugnis zu bekommen – oft vom
jeweiligen Herkunftsland aus, in dem es wahrscheinlich gar kein
zertifiziertes Prüfungsinstitut gibt. Außerdem haben es die
Mitarbeiter_innen der österreichischen Behörden nicht geschafft, das
Paar zu entmutigen und der Papierstoß von gefühlten 500 A4-Seiten ist
abgegeben – nachdem das Formular ausgefüllt wurde und man/frau es
geschafft hat, von den vielen angegebenen Aufenthaltstiteln den
richtigen anzukreuzen.
Ist das alles erledigt, kann aufgeatmet
und versucht werden, den Alltag aufzunehmen. Spätestens nach einem Jahr
wird das Paar jedoch wieder an seine Pflichten erinnert: der
Aufenthaltstitel läuft ab und muss erneut beantragt werden. Im besten
Fall hat der/die ausländische Partner_in in der Zwischenzeit Arbeit
gefunden, denn zu zweit ist das geforderte Mindesteinkommen leichter
aufzubringen. Kommen nun Kinder dazu, erhöht sich die vom Staate
Österreich geforderte Summe um 134,95 Euro pro Monat und Kind.
Damit ist es jedoch nicht getan,
innerhalb von zwei Jahren muss der ausländische Elternteil nun einen
Deutschtest auf A2-Niveau bestehen, um den Aufenthaltstitel verlängert
zu bekommen. Gelingt das, wird ein Visum für drei Jahre ausgehändigt.
Soll daraus ein unbefristetes Visum werden, muss eine Deutschprüfung auf
B1-Niveau nachgewiesen werden. Soll es die Staatsbürgerschaft sein,
müssen zusätzlich drei Jahre hindurch beide Ehepartner_innen immer
ausreichend verdient haben, es darf keine Vorstrafen (Schnellfahren
zählt auch) geben und ein Staatsbürgerschaftstest ist zu bestehen. Das
alles aber erst – so einfach ist das ja nicht – nach mindestens
6 Jahren legalen Aufenthalts in Österreich und fünf Jahren aufrechter
Ehe, in den meisten Fällen fremdenpolizeilich überprüft: also die Ehe,
ob sie wohl keine Aufenthaltsehe ist (mittels Inspektion der
Zahnbürsten, Bettwäsche, schmutzigen Unterhosen und intimer Befragung
sowie Nachforschung bei den Nachbar_innen).
Im Klartext bedeutet das: ständige Angst
vor Arbeitslosigkeit, den Zwang, JEDEN Job anzunehmen bzw. zu behalten,
Angst vor Krankheit, da diese zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen
kann, großen Leistungsdruck, da das Nicht-Bestehen der Deutschprüfung
zum Verlust des Aufenthaltstitels führen kann. Und nein, hat das Paar
Kinder, hilft das gar nichts. Dadurch wird das Recht auf Aufenthalt in
Österreich nicht gewährleistet, selbst wenn die Kinder österreichische
Staatsbürger_innen sind. Das heißt nein, in Österreich haben Kinder
nicht das Recht auf beide Elternteile.
Das heißt ja, die Fremdengesetze leisten
ganze Arbeit. Sie erfüllen ihren Zweck. Leute mit keiner oder geringer
Schulbildung, ohne Arbeit, Menschen mit Behinderung, Menschen, die krank
sind und nicht arbeiten können, Studierende, Menschen mit (zu) vielen
Kindern und (zu) wenig Einkommen wird durch diese Gesetze das Recht
verwehrt, mit dem Vater/der Mutter ihrer Kinder in Österreich leben zu
können.
Doch verwunderlicherweise gibt es
trotzdem noch viele Menschen, die es schaffen, diese Auflagen zu
erfüllen und hier in Österreich mit ihren Familien zu leben. Vielleicht
sind eines Tages alle Familienmitglieder österreichische
Staatsbürger_innen, fast schon ein aufgezwungenes Ziel. Sie müssen dann
nur noch mit Dingen wie Alltagsrassismus kämpfen. Verglichen mit den
Jahren, als das Damoklesschwert der Zwangstrennung der Familie über
ihnen hing, erscheint das dann fast wie ein Klacks. Bis es wieder
passiert, dass das eigene Kind beschimpft wird, dann wird der Klacks zur
Sonnenfinsternis.
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