Die Ampel ist rot, Magdalena steht mit ihrer dreijährigen Tochter Mariama am Gehsteig und wartet auf das grüne Licht, als ein Mann beim Vorbeifahren das Autofenster hinunterkurbelt und schreit: „A wo ham‘S denn das Kind her?“ Magdalena ist wie vor den Kopf gestoßen, wie üblich, und das Hirn arbeitet zu langsam, um schnell etwas hinterherzuschreien, außerdem ist das Auto längst weg.
Langsam steigt der Ärger in ihr auf und
wird immer stärker, ihre Tochter hat zum Glück überhaupt nichts mitbekommen,
sie ist mit ihrem Luftballon beschäftigt, den sie gerade geschenkt bekommen
hat.
Leider ist es nicht das erste Mal, dass
Magdalena mit solchen Äußerungen konfrontiert wird, und es wird sicher auch
nicht das letzte Mal gewesen sein. Magdalena ist 29, kommt aus Kärnten und lebt
dort mit ihrem Mann Sam, 30, den sie während ihres Auslandsstudiums in Kenia
kennengelernt hat. Die Entscheidung, mit ihrer Familie in Österreich zu leben,
hinterfragen die beiden immer wieder, und in solchen Momenten wissen sie,
warum. Wobei es noch Schlimmeres gibt, wie zum Beispiel Kommentare im
Einkaufszentrum, in dem sie eine Frau hasserfüllt anrempelt und mit einer
N-Beschimpfung konfrontiert. Dagegen scheint es fast harmloser zu sein, wenn Magdalena
in einem Fortbildungskurs von ihren Kolleg_innen gefragt wird, ob ihr Kind denn
ein „Mischling“ sei, nachdem ihr Mann aus Kenia kommt.
Neben allen anderen Herausforderungen, mit
denen Magdalenas binationale Familie konfrontiert ist - sei es die Angst vor
der Arbeitslosigkeit, die Pflicht zur Erfüllung des Einkommensnachweises, die
Pflicht zur Ablegung des Deutschtests auf B1 Niveau - wenn Sam eine
Niederlassungsbewilligung bekommen will, die länger als drei Jahre gültig ist – sind das die Momente, in
denen ihr klar wird, dass sie durch ihre Heirat mit einem sogenannten
Drittstaatsangehörigen offenbar aus einer Gruppe ausgestoßen wurde, zu der sie
vorher unhinterfragt gehört hat: jener der Mehrheitsösterreicher_innen, die im
Glauben lebt, die Welt sei so in Ordnung, wie sie einem in der Schule
beigebracht wurde: Österreich ist ein demokratischer Staat, der gerecht ist und
zumindest „uns“ alle gleich behandelt.
Das stimmt, unter folgenden
Voraussetzungen: Werde geboren als weiße/r Österreicher_in, halte dich an alle
Gesetze und vor allem, heirate ja keine/n Ausländer_in!
Die Welt dreht sich zum Glück weiter, und
auch in Österreich entwickelt sich langsam das Bewusstsein, dass das Aussehen nicht
Maß aller Dinge sein kann. So ist das Gleichbehandlungsgebot in Österreich
gesetzlich verankert, das besagt, dass grundsätzlich niemand aufgrund von Geschlecht,
Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller
Orientierung oder Behinderung benachteiligt werden darf. Um dieses zu
exekutieren gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die man sich im Falle
einer Diskriminierung wenden kann.
Das hat Magdalena schon getan, nämlich als
ihr und ihrem Mann eine Wohnung mit der Begründung verweigert wurde, ihr Mann
sei ja Ausländer und sollte der „abhauen“, dann wäre ihr die Wohnung
vielleicht zu teuer. Magdalena gewann das Verfahren und ihnen wurde ein
Schadenersatz in der Höhe von 1000 Euro zugesprochen – ein kleiner Erfolg im
Kampf gegen das rigide Kastldenken so mancher Mitbürger_innen.
Familie ohne Grenzen fordert, dass das
Recht auf Gleichbehandlung, wie es auch in der
UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, bedingungslos eingehalten
wird: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines
Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner
Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner
politischen Ansichten!
Von der österreichische Bevölkerung
fordert Familien ohne Grenzen Folgendes: Sagen Sie einem Kind, das
Sie nicht kennen, nur das, was Sie sich dem österreichischen
Bundespräsidenten aus Anlass einer zufälligen Begegnung zu sagen
trauen würden!
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